Auto anmelden ohne festen Wohnsitz: Ein umfassender Leitfaden

In Deutschland ist die Anmeldung eines Fahrzeugs grundsätzlich an einen festen Wohnsitz gebunden. Doch was, wenn man keinen festen Wohnsitz hat? Sei es aus beruflichen, privaten oder anderen Gründen – die Notwendigkeit, ein Auto anzumelden, bleibt bestehen. Dieser Artikel beleuchtet ausführlich die Möglichkeiten, ein Fahrzeug auch ohne festen Wohnsitz zuzulassen, und gibt wertvolle Tipps, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
Mythen und Missverständnisse rund um die Autoanmeldung ohne festen Wohnsitz
Die rechtliche Grundlage
Das deutsche Kraftfahrzeugzulassungsrecht sieht grundsätzlich vor, dass ein Fahrzeug nur dann zugelassen werden kann, wenn der Fahrzeughalter einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Diese Regelung findet sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Doch das Gesetz bietet auch Spielraum für Sonderfälle, in denen eine Anmeldung ohne festen Wohnsitz möglich ist.
Dort steht aber auch:
„Besteht in der Bundesrepublik Deutschland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die
Behörde des Wohnorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. „
Heißt soviel wie: Wir brauchen für die Zulassung einen Empfangsbevollmächtigten!
Hier das Gesetz:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV)
§ 75 Zuständigkeiten
Der Empfangsbevollmächtigte: Ein wichtiger Partner bei der Autoanmeldung ohne festen Wohnsit




0 Kommentare